Beschreibung Sexueller Missbrauch
Erklärfilme der UBSKM
Jede sexuelle Handlung von Erwachsenen, die mit oder vor einem Kind geschieht, ist sexueller Kindesmissbrauch. Auch wenn Täter oder Täterinnen oft etwas anderes behaupten: Eine sexuelle Handlung mit einem Kind kann nicht auf der Basis eines Einverständnisses stattfinden. Denn betroffene Kinder können gar nicht zustimmen, weil sie dem erwachsenen Täter oder der Täterin unterlegen sind.
Sexueller Missbrauch ist ein Angriff auf die ganze Person des Kindes, auf sein Grundvertrauen, seine psychische und körperliche Unverletzlichkeit. Die Täter und Täterinnen nutzen dafür ihre Machtposition aus. Man spricht deshalb auch von sexueller Gewalt. Denn sexueller Missbrauch ist eine Form von Gewalt. Sexuelle Handlungen vor oder mit Kindern unter 14 Jahren sind immer sexuelle Gewalt und immer strafbar.
Pädagog:innen oder Psycholog:innen gehen davon aus, dass sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen nur zustande kommen können, weil der Täter oder die Täterin das Kind meist gut kennt und manipuliert. Mit echter Freiwilligkeit oder Zustimmung hat das nichts zu tun.
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Hier gibt es Hilfe und Unterstützung:
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
www.hilfe-portal-missbrauch.de
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym)
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
Telefonzeiten Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di, Do: 15.00 bis 20.00 Uhr
Hilfe-Telefon Online Beratung
www.hilfe-telefon-missbrauch.online
Hilfe-Telefon berta
Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
0800 30 50 750
Telefonzeiten Di.: 16.00 bis 20.00 Uhr
Fr.: 09.00 bis 13.00 Uhr
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Mehr Infos gibt es hier:
Twitter: www.twitter.com/ubskm_de
Instagram: www.instagram.com/missbrauchsbeauftragte
Web: www.beauftragte-missbrauch.de
Alter der Zielgruppe: | 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre |
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Sprache: | Deutsch |