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Rahmenkonzept für die Sexualaufklärung

der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Abstimmung mit den Bundesländern

Beschreibung
Rahmenkonzept für die Sexualaufklärung

der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Abstimmung mit den Bundesländern

Die Broschüre gibt einen Überblick über den gesetzlichen Auftrag, die Konzepte und Strategien der BZgA im Themenfeld Sexualaufklärung.

Das Schwangeren- und Familienhilfegesetz (SFHG) vom 27. Juli 1992 überträgt der BZgA folgende Aufgaben:

  • Erstellung von Konzepten zur Sexualaufklärung,
  • unentgeltliche Verbreitung von Aufklärungsmaterialien an Einzelpersonen, Schulen, Beratungsstellen und Institutionen,
  • Hilfeleistung zur Konfliktvermeidung und -lösung im Falle einer Schwangerschaft.

Ziele der Sexualaufklärung sind in erster Linie die Stärkung der eigenen Kompetenz im verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität. Die Maßnahmen erfolgen deshalb in drei aufeinander abgestimmten Schritten: Information, Motivation, Kompetenzförderung. Sie haben die gesundheitliche Vorsorge, Konfliktvermeidung und -lösung zum Ziel.
Die zentralen Zielgruppen sind:

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
  • professionelle MultiplikatorInnen in Kindergärten, Schulen, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Redaktionen von Print- und audiovisuellen Medien.

Um diese unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen, bedarf es verschiedener aufeinander abgestimmter zielgruppenspezifischer und kommunikationsstrategischer Ansätze:

  • massenmediale Angebote (Broschüren, Anzeigen, Kinospots, Videos, Filme),
  • personalkommunikative Maßnahmen (Gesprächsangebote, organisierter Informationsaustausch, z.B. betreute Ausstellungen),
  • Qualifizierungsmaßnahmen für MultiplikatorInnen.
Alter der Zielgruppe: 0 Jahre
1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

4 Jahre

5 Jahre

6 Jahre

7 Jahre

8 Jahre

9 Jahre

10 Jahre

11 Jahre

12 Jahre

13 Jahre

14 Jahre

15 Jahre

16 Jahre

17 Jahre

18 - 20 Jahre
Sprache: Deutsch

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Die "Standards for Sexuality Education in Europe" wurden gemeinsam von dem WHO Regionalbüro für Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in enger Kooperation mit einer 20-köpfigen Expertengruppe aus neun europäischen Ländern erarbeitet. Sie sollen für alle europäischen WHO-Mitgliedsstaaten gelten. Die Standards wurden als Reaktion auf große Qualitätsunterschiede im Bereich der schulischen Sexualaufklärung entwickelt. In vielen Ländern im europäischen Raum konzentriert sich die Sexualaufklärung in der Schule auf die reine Vermittlung von biologischen Fakten; soziale und psychologische Aspekte sowie die Vermittlung von Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten werden hierbei vernachlässigt. Diese einseitige Ausrichtung und mangelnde Qualität der Sexualaufklärung hat negative Folgen für die Jugendlichen: Viele Länder verzeichnen einen Zuwachs von sexuell übertragbaren Infektionen sowie hohe Raten an Teenangerschwangerschaften. Die „Standards für die Sexualaufklärung" umfassen eine allgemeine Einführung in die Bedeutung schulischer Sexualaufklärung und der zugrundeliegenden Konzepte. Außerdem informiert eine umfangreiche Übersicht darüber, welche Themen im Lehrplan für die jeweilige Altersgruppe abgedeckt sein sollten. Das besondere an dieser Matrix ist, dass sie über die Themen hinaus aufzeigt, welche Kompetenzen Kinder und Jugendliche erwerben sollten und welche Werthaltungen zu fördern sind. Die Standards basieren auf einem positiven Verständnis von Sexualität, die sie als Teil der physischen und psychischen Gesundheit verstehen. Themen wie Liebe, erfüllende Partnerschaft, körperliches Wohlbefinden, aber auch HIV/Aids, ungewollte Schwangerschaften und sexuelle Gewalt sind eingebettet in eine ganzheitliche Aufklärung, die die Selbstbestimmung des Menschen und die Verantwortung für sich selbst und den anderen in den Mittelpunkt stellt.

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Sexuelle Rechte: Eine IPPF-Erklärung
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Sexualität ist ein natürlicher und wertvoller Aspekt des Lebens, ein notwendiger und grundlegender Teil unseres Menschseins. Um den bestmöglichen Gesundheitsstandard zu erreichen, müssen Menschen in der Lage sein, über ihr sexuelles und reproduktives Leben selbst zu entscheiden, und das Gefühl haben, ihre eigene sexuelle Identität frei und selbstbewusst ausdrücken zu können. Diskriminierung, Stigmatisierung, Angst und Gewalt stellen heutzutage für viele Menschen reale Bedrohungen dar. Diese Bedrohungen und die Reaktionen, die sie hervorrufen – die entmutigend bis lebensbedrohend sein können – hindern viele Menschen daran, grundlegende sexuelle Rechte in Anspruch zu nehmen und für ihre Gesundheit zu sorgen. IPPF verpflichtet sich, ihre Ziele durch einen Ansatz, der auf der Allgemeingültigkeit, Vernetzung, Interdependenz und Unteilbarkeit aller Menschenrechte basiert, zu verwirklichen. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass sexuelle Rechte – Menschenrechte also – im Rahmen unserer Dienstleistungsangebote, unseres Eintretens für diese und auch von der breiten Öffentlichkeit anerkannt und respektiert werden. Sexuelle Rechte: Eine IPPF-Erklärung ist das Ergebnis einer mehr als zweijährigen, weltweiten Zusammenarbeit. Sie wurde von einer unterschiedlich zusammengesetzten Gruppe von Personen entwickelt: international anerkannte ExpertInnen für sexuelle und reproduktive Gesundheit, Menschenrechte, Recht und öffentliche Gesundheit, führende Ehrenamtliche der IPPF, von denen jede/r einzigartiges regionales Wissen sowie ein breites Spektrum an Erfahrungen und Stärken einbrachte, und drei leitende DirektorInnen des Internationalen Sekretariats der IPPF. Die Erklärung entwickelte sich im Laufe regionaler Zusammenkünfte und Veranstaltungen, die innerhalb des gesamten Verbandes stattfanden und baut auf der IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte auf. Unabhängig davon, dass einige Fortschritte zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals/MDGs) und der Ziele des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (International Conference on Population and Development/ICPD, Kairo 1994) gemacht worden sind, gibt es noch viel zu tun. Die sexuellen Rechte sind Teil der Menschenrechte. Sie stellen eine Reihe sich entwickelnder, die Sexualität betreffender Rechtsansprüchen dar, die zur Freiheit, Gleichstellung und Würde aller Menschen beitragen und die nicht ignoriert werden dürfen. Wir müssen beharrlich sein, dürfen keine Kompromisse eingehen und müssen uns leidenschaftlich darum bemühen, Stigmatisierungen zu überwinden, den Zugang zu Dienstleistungen zu verbessern und die Anerkennung der Sexualität als positiven Aspekt des menschlichen Lebens zu fördern. Marginalisierte Gruppen wie junge Menschen, transgender Personen, SexarbeiterInnen, Männer, die Sex mit Männern haben, schwule, lesbische und bisexuelle Menschen, Kinderbräute und minderjährige Mütter benötigen ganz besonders unsere Unterstützung und unser Verständnis. Die IPPF-Erklärung gilt ebenso für Mädchen und Frauen, die der Gefahr von geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind oder solche Gewalt erlitten haben, einschließlich traditioneller Normen und Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung und Diskriminierung aufgrund der Bevorzugung des männlichen Geschlechts. Sexuelle Rechte: Eine IPPF-Erklärung ist ein unentbehrliches Instrument für alle AktivistInnen, ForscherInnen, (politischen) EntscheidungsträgerInnen und Organisationen die sich für die Förderung und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die IPPF-Erklärung wird Organisationen, die auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Menschenrechte tätig sind, ermöglichen, Veränderungen herbeizuführen und die Dynamik zu nutzen, die schon jetzt, im Vorfeld der nächsten Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung 2015, zu bemerken ist. Die sexuellen Rechte wurden zu lange verleugnet und vernachlässigt und verdienen jetzt unsere Aufmerksamkeit und müssen Priorität haben. Es ist an der Zeit, sie zu respektieren! Es ist an der Zeit, sie einzufordern! Wir sind davon überzeugt, dass die IPPF-Erklärung für die zukünftigen Herausforderungen einen wertvollen Beitrag leisten wird. Jacqueline Sharpe, Präsidentin der IPPF

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